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   BGH, 04.05.1959 - VII ZR 119/58   

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BGH, 04.05.1959 - VII ZR 119/58 (https://dejure.org/1959,6156)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1959 - VII ZR 119/58 (https://dejure.org/1959,6156)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1959 - VII ZR 119/58 (https://dejure.org/1959,6156)
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  • RG, 29.10.1938 - II 178/37

    1. Kann eine Haftung für rechtsgeschäftliches Handeln im Namen einer erst im

    Auszug aus BGH, 04.05.1959 - VII ZR 119/58
    Wegen eines Verschuldens des Beklagten bei Vertragsschluß könnte der Kläger höchstens verlangen, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn die behaupteten Zusicherungen des Beklagten zugetroffen hätten, wenn also die Grundschuld von 20.000,- DM der Sparkasse nur zur Sicherung des von ihr der Firma U. gewährten Überziehungskredits von 5.000,- DM übertragen worden wäre (RGZ 159, 33, 56 ff).
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