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BGH, 04.05.1959 - VII ZR 119/58 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 29.10.1938 - II 178/37
1. Kann eine Haftung für rechtsgeschäftliches Handeln im Namen einer erst im …
Auszug aus BGH, 04.05.1959 - VII ZR 119/58
Wegen eines Verschuldens des Beklagten bei Vertragsschluß könnte der Kläger höchstens verlangen, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn die behaupteten Zusicherungen des Beklagten zugetroffen hätten, wenn also die Grundschuld von 20.000,- DM der Sparkasse nur zur Sicherung des von ihr der Firma U. gewährten Überziehungskredits von 5.000,- DM übertragen worden wäre (RGZ 159, 33, 56 ff).